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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Biokanol Pharma GmbH
§ 1 Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Biokanol Pharma GmbH (nachfolgend: Biokanol). Biokanol erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen der Käufer oder Dritter finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn ihrer Geltung bzw. Einbeziehung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird. Wird von uns auf ein Schreiben Bezug genommen, das Geschäftsbedingungen der Käufer oder eines Dritten enthält oder auf diese verweist, so liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von Biokanol – insbesondere Produktpräsentationen auf der Website www.biokanol.de – sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Besteller dar, ein Angebot an Biokanol abzugeben.

Die Bestellung erfolgt per E-Mail, Telefax oder schriftlich per Post. Bestellt der Verbraucher Ware auf elektronischem Wege, wird Biokanol den Vorgang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Mündliche Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. 

Der Vertragsschluss erfolgt darüber hinaus unter dem Vorbehalt, dass zwischenzeitlich ein behördliches Verkehrsverbot für die bestellten Waren nicht ergangen ist. 

Der Kunde wird bei Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Eine evtl. bereits geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

Sofern der Verbraucher Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext (die Bestellung) von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst vorliegenden AGB per E-Mail übersandt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Diese Forderungsabtretung wird von der Biokanol angenommen. Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung berechtigt. Biokanol behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 4 Vergütung / Preise
Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Sofern zeitlich befristete Sonderangebote ausgelobt werden, gilt die Bindung an den angegebenen Preis nur innerhalb der angegebenen Befristung.

Die Rechnungen von Biokanol sind sofort fällig. Der Käufer verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tage den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug.
Der Käufer hat, sofern er nicht Verbraucher ist, eine Geldschuld während des Verzuges in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, behalten wir uns außerdem vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Bei Bankeinzug gewähren wir 3% Skonto auf die Nettorechnungssumme. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang gewähren wir 2% Skonto auf die Nettorechnungssumme. Bei Zahlung nach 8 Tagen ist die Rechnungssumme ohne Abzug zu begleichen.

Eine Skontogewährung erfolgt nur, wenn der Käufer sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen und Leistungen vollständig nachgekommen ist. Sofern aus früheren Lieferungen und Leistungen noch Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber der Biokanol bestehen, ist ein Skontoabzug unzulässig.

Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung mit Forderungen der Biokanol nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Die Preise gelten ab Werk. Im Bereich der Bundesrepublik Deutschland liefern wir ab € 70,- Auftragswert frei Haus (ohne Berechnung der Fracht- und Verpackungskosten); darunter berechnen wir € 4,90 anteilige Kosten pro Auftrag.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer, Spediteur oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalten auf ihn über.

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache auf den Käufer über.

Für die Übergabe gilt das Gleiche, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

Die Biokanol ist berechtigt, zumutbare Teillieferungen zu erbringen und sofort zu berechnen.

Im Falle des Lieferverzuges kann der Käufer von dem Vertrag insoweit zurücktreten, als dieser noch nicht erfüllt ist. Bereits ausgeführte Teillieferungen sind vom Rücktrittsrecht nicht erfasst. Die Biokanol haftet für Schäden infolge Lieferverzuges nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beschränkt bis zur Höhe der Auftragssumme.

§ 6 Gewährleistung
Mängel der gelieferten Ware werden innerhalb der Gewährleistungsfrist beginnend mit der Lieferung der Ware gemäß den Folgeregelungen behandelt. Die Gewährleistung umfasst keine Mängel, die aufgrund fehlerhafter Lagerung, Nutzung< oder sonstigem Fehlgebrauch entstehen.
Ist der Käufer Unternehmer, leistet Biokanol für Mängel der Ware nach ihrer Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder Gutschrifterteilung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Bei nur geringfügigen Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei lediglich geringfügigen Mängeln an der äußeren Umhüllung der gelieferten Waren, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.

Ist der Käufer Unternehmer, muss er offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Der von Biokanol der beanstandeten Ware beigefügte Lieferschein ist der Rügeschrift, in der die genaue Warenbezeichnung zu erfolgen hat, beizufügen.

Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 
Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt, soweit ihm dies zumutbar ist, die Ware bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn Biokanol die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Ziff. 5 dieser Bestimmung).

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Ist der Käufer Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung seitens Biokanol durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Biokanol ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung nicht mit erheblichen Nachteilen für den Verbraucher verbunden ist. Regelmäßig wird die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgen.

Verbraucher müssen Biokanol innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Auf die Absendung der Unterrichtung durch den Verbraucher kommt es nicht an. Unterlässt der Verbraucher die Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher. Dies gilt nicht bei Arglistigkeit von Biokanol. Der Verbraucher hat den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels nachzuweisen. 
Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

§ 7 Verkaufsgebiet
Wir verkaufen und liefern unsere Waren zu den in §4 genannten Konditionen nur innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland aus. Für Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten hinsichtlich der Weiterberechnung der Fracht- und Bankgebühren spezielle Regelungen.

§ 8 Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Biokanol auf die nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschäden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmen haftet Biokanol bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Biokanol Arglist vorwerfbar ist. Dies gilt außerdem nicht für Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung.

§ 9 Widerrufs- und Rückgaberecht
Verbraucher haben das Recht, ihre Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang der bestellen Waren zu widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden und ist schriftlich oder durch Rücksendung der Ware gegenüber Biokanol zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der Ware an Biokanol Pharma GmbH, Kehler Str. 7 in 76437 Rastatt/Deutschland.

Der Verbraucher ist im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der gelieferten Waren verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechtes bei einem Bestellwert der vom Widerruf betroffenen Waren bis zu € 40,-- der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert von mehr als € 40,-- hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. In diesem Fall trägt Biokanol die Rücksendungskosten.

Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt insbesondere für die Anwendung bzw. den Verzehr der gelieferten Produkte. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, z.B. auf Übereinstimmung der gelieferten Waren mit den bestellten Waren. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Dies gilt vor allem dann, wenn Behältnisse geöffnet oder Blisterpackungen beschädigt werden.

§ 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Biokanol. Dies gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Erfüllungsort ist Rastatt

§ 11 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


Rastatt, im Januar 2021
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